Blog

Was muss eigentlich auf ein Etikett?

Wir haben Ihnen hier einmal alle Pflichtdaten zur Übersicht aufgelistet: Diese Informationen sind für Sie als Verbraucher/in wichtig und vom Gesetzgeber vorgeschrieben:

1. Produktname / Phantasiename

Produktname z.B. Quittensaft (keine ergänzende Verkehrsbezeichnung nötig) oder Phantasiename z.B. Exotik Pur (benötigt eine beschreibende Verkehrsbezeichnung).

2. Zutatenverzeichnis

Alle Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet werden. Monoprodukte (wie z.B. der Quittensaft) benötigen keine Zutatenliste. Außerdem müssen die 14 relevantesten Allergene gekennzeichnet sein.

3. Nährwertkennzeichnung

In Tabellenform in Bezug auf 100g/100ml müssen folgende Nährwerte aufgelistet sein:

Nährwerttabelle
  • Energie (kJ/kcal)
  • Fett
    davon gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
    davon Zucker*
  • Eiweiss
  • Salz
  • Optional: Vitamine
    *fruchteigener Zucker

4. Füllmenge

Wir bieten unsere Produkte in den Füllmengen der Glas-Mehrwegflaschen in 0,2l – 0,33l – 0,7l – 0,75l und 1l an.

5. Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) steht bei unseren Produkten seitlich auf dem Deckel.

6. Name & Adresse

Name und Adresse des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers.

7. Losnummer

Deckel einer Saftflasche

Die Losnummer ist zur Nachvollziehbarkeit von Erzeugung, Herstellung bis zur Verpackung da. Die Produktionscharge kann auch das Mindesthaltbarkeitsdatum sein, wie bei uns auf dem Deckel stehend.

Wir aktualisieren unsere Etiketten stets mit äußerster Gewissenhaftigkeit. Sollte Ihnen einmal eine Unstimmigkeit auffallen, freuen wir uns über eine Rückmeldung unter info@beutelsbacher.de.

Ihr Beutelsbacher – Team

Post a Comment